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Welches spezielle Grundrecht aus dem Grundgesetz ist hier vorrangig vor den allgemeinen Befugnissen des PAG zu prüfen? Welches spezielle Grundrecht aus dem Grundgesetz ist hier vorrangig vor den allgemeinen Befugnissen des PAG zu prüfen? a Hier ist primär das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu prüfen, da die Identität der Blockierer zweifelsfrei polizeilich erfasst werden muss. Hier ist primär das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu prüfen, da die Identität der Blockierer zweifelsfrei polizeilich erfasst werden muss. b Es ist in erster Linie die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG relevant, da der Kohletagebau eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Es ist in erster Linie die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG relevant, da der Kohletagebau eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit darstellt. c Die Eigentumsfreiheit gemäß Art. 14 GG steht im Zentrum, da durch die Zufahrtsblockade das Nutzungsrecht am Betriebsgelände durch A und B beeinträchtigt wird. Die Eigentumsfreiheit gemäß Art. 14 GG steht im Zentrum, da durch die Zufahrtsblockade das Nutzungsrecht am Betriebsgelände durch A und B beeinträchtigt wird. d Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG ist als spezielles Grundrecht vorrangig zu prüfen, da die Blockade einen kommunikativen Charakter aufweist. Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG ist als spezielles Grundrecht vorrangig zu prüfen, da die Blockade einen kommunikativen Charakter aufweist.