Wählen Sie Ihre Subsumtion
Liegt hier mangels nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht steuerrechtlich eine einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei anstelle eines regulären Gewerbebetriebs vor? Liegt hier mangels nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht steuerrechtlich eine einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei anstelle eines regulären Gewerbebetriebs vor? a Die dauerhaften Verluste bei der Segelyacht-Charterei indizieren zwingend das Fehlen einer ernsthaften Gewinnerzielungsabsicht, womit die Liebhaberei als abschließende Einordnung feststeht. Die dauerhaften Verluste bei der Segelyacht-Charterei indizieren zwingend das Fehlen einer ernsthaften Gewinnerzielungsabsicht, womit die Liebhaberei als abschließende Einordnung feststeht. b Die einkommensteuerliche Einordnung ist für die steuerliche Berücksichtigung der Verluste unerheblich, da die gewerbliche Tätigkeit den Praxisgewinn ohnehin vollumfänglich mindert. Die einkommensteuerliche Einordnung ist für die steuerliche Berücksichtigung der Verluste unerheblich, da die gewerbliche Tätigkeit den Praxisgewinn ohnehin vollumfänglich mindert. c Da der Zahnarzt die Yacht gewerblich angemeldet hat, ist die Gewinnerzielungsabsicht gesetzlich unwiderlegbar vermutet, was eine weitere Prüfung obsolet erscheinen lässt. Da der Zahnarzt die Yacht gewerblich angemeldet hat, ist die Gewinnerzielungsabsicht gesetzlich unwiderlegbar vermutet, was eine weitere Prüfung obsolet erscheinen lässt. d Die Prüfung erfordert eine objektive Gesamtwürdigung der Umstände, um festzustellen, ob ein Totalgewinn über die Dauer der Tätigkeit hinweg prinzipiell möglich und beabsichtigt ist. Die Prüfung erfordert eine objektive Gesamtwürdigung der Umstände, um festzustellen, ob ein Totalgewinn über die Dauer der Tätigkeit hinweg prinzipiell möglich und beabsichtigt ist.