Wählen Sie Ihre Subsumtion
Kann der Vorsteuerabzug trotz offensichtlicher formeller Rechnungsmängel ausnahmsweise nach der neueren, gewandelten Rechtsprechung des BFH gewährt werden? Kann der Vorsteuerabzug trotz offensichtlicher formeller Rechnungsmängel ausnahmsweise nach der neueren, gewandelten Rechtsprechung des BFH gewährt werden? a Der Vorsteuerabzug ist nach dem strengen Formalismus des Umsatzsteuergesetzes in jedem Fall ausgeschlossen, sobald eine Rechnung die gesetzlichen Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG nicht vollständig erfüllt. Der Vorsteuerabzug ist nach dem strengen Formalismus des Umsatzsteuergesetzes in jedem Fall ausgeschlossen, sobald eine Rechnung die gesetzlichen Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG nicht vollständig erfüllt. b Ja, sofern die Rechnung objektiv überprüfbare Angaben enthält und das Ausstellungsdatum sowie die Steuernummer den Leistungsbezug durch den Unternehmer materiell ausreichend belegen können. Ja, sofern die Rechnung objektiv überprüfbare Angaben enthält und das Ausstellungsdatum sowie die Steuernummer den Leistungsbezug durch den Unternehmer materiell ausreichend belegen können. c Der Vorsteuerabzug ist unabhängig von der Rechnungsform allein durch den Nachweis einer tatsächlich getätigten Zahlung des Unternehmers an den Leistenden im Wege der freien Beweiswürdigung stets zulässig. Der Vorsteuerabzug ist unabhängig von der Rechnungsform allein durch den Nachweis einer tatsächlich getätigten Zahlung des Unternehmers an den Leistenden im Wege der freien Beweiswürdigung stets zulässig. d Sofern die Rechnung eine Berichtigung nach § 31 UStDV zulässt und die materiellen Voraussetzungen zweifelsfrei nachgewiesen werden, wirkt die Korrektur ex tunc auf den ursprünglichen Leistungszeitpunkt zurück. Sofern die Rechnung eine Berichtigung nach § 31 UStDV zulässt und die materiellen Voraussetzungen zweifelsfrei nachgewiesen werden, wirkt die Korrektur ex tunc auf den ursprünglichen Leistungszeitpunkt zurück.