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Sind die strengen objektiven Anforderungen an einen Sachmangel nach dem Kaufrecht bei diesem historischen Fahrzeug rechtlich erfüllt? Sind die strengen objektiven Anforderungen an einen Sachmangel nach dem Kaufrecht bei diesem historischen Fahrzeug rechtlich erfüllt? a Der Mangel liegt in der Abweichung von der objektiv zu erwartenden Beschaffenheit bei einem Oldtimer dieses spezifischen Alters. Der Mangel liegt in der Abweichung von der objektiv zu erwartenden Beschaffenheit bei einem Oldtimer dieses spezifischen Alters. b Die Durchrostung stellt einen Sachmangel dar, da sie die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung als fahrtaugliches Fahrzeug nachhaltig ausschließt. Die Durchrostung stellt einen Sachmangel dar, da sie die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung als fahrtaugliches Fahrzeug nachhaltig ausschließt. c Ein Sachmangel liegt nicht vor, da bei alten Fahrzeugen grundsätzlich immer mit Verschleiß und Korrosionsschäden gerechnet werden muss. Ein Sachmangel liegt nicht vor, da bei alten Fahrzeugen grundsätzlich immer mit Verschleiß und Korrosionsschäden gerechnet werden muss. d Ob ein Mangel vorliegt, hängt allein davon ab, ob der Verkäufer diesen Umstand bei Vertragsschluss kannte und verschwieg. Ob ein Mangel vorliegt, hängt allein davon ab, ob der Verkäufer diesen Umstand bei Vertragsschluss kannte und verschwieg.