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Aus welchem speziellen Grund geht hier die Sonderregel des Verbrauchsgüterkaufs der allgemeinen Nacherfüllung beim gesetzlichen Rücktrittsrecht dogmatisch vor? Aus welchem speziellen Grund geht hier die Sonderregel des Verbrauchsgüterkaufs der allgemeinen Nacherfüllung beim gesetzlichen Rücktrittsrecht dogmatisch vor? a Die Beweislastumkehr des § 477 BGB führt dazu, dass eine Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang stets und unwiderlegbar zugunsten des Verbrauchers vermutet wird. Die Beweislastumkehr des § 477 BGB führt dazu, dass eine Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang stets und unwiderlegbar zugunsten des Verbrauchers vermutet wird. b Der Schutzgedanke des § 475 Abs. 1 BGB schränkt das generelle Fristsetzungserfordernis zugunsten des Verbrauchers bei bestimmten Sachverhaltskonstellationen ein. Der Schutzgedanke des § 475 Abs. 1 BGB schränkt das generelle Fristsetzungserfordernis zugunsten des Verbrauchers bei bestimmten Sachverhaltskonstellationen ein. c Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht unabhängig von einer Fristsetzung, weil der Händler aufgrund seiner gewerblichen Stellung per se in Verzug gerät. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht unabhängig von einer Fristsetzung, weil der Händler aufgrund seiner gewerblichen Stellung per se in Verzug gerät. d Die spezialgesetzliche Ausgestaltung der Nacherfüllung in § 475 BGB dient dazu, dem Verbraucher die Durchsetzung seiner Mängelrechte trotz etwaiger Frustrationsgefahren zu erleichtern. Die spezialgesetzliche Ausgestaltung der Nacherfüllung in § 475 BGB dient dazu, dem Verbraucher die Durchsetzung seiner Mängelrechte trotz etwaiger Frustrationsgefahren zu erleichtern.