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Ist bei einem jahrzehntealten Gebrauchtwagen eine witterungsbedingte Funktionseinschränkung automatisch ein relevanter Mangel nach dem reformierten Kaufrecht des BGB? Ist bei einem jahrzehntealten Gebrauchtwagen eine witterungsbedingte Funktionseinschränkung automatisch ein relevanter Mangel nach dem reformierten Kaufrecht des BGB? a Nein, es kommt darauf an, ob der Zustand bei Vertragsschluss den objektiven Erwartungen an ein Fahrzeug dieses Alters und dieser Laufleistung entspricht. Nein, es kommt darauf an, ob der Zustand bei Vertragsschluss den objektiven Erwartungen an ein Fahrzeug dieses Alters und dieser Laufleistung entspricht. b Ja, jede Beeinträchtigung der uneingeschränkten Nutzbarkeit stellt einen Sachmangel dar, da das Fahrzeug seinem Zweck als Fortbewegungsmittel nicht mehr vollumfänglich genügt. Ja, jede Beeinträchtigung der uneingeschränkten Nutzbarkeit stellt einen Sachmangel dar, da das Fahrzeug seinem Zweck als Fortbewegungsmittel nicht mehr vollumfänglich genügt. c Es handelt sich um einen Mangel, sofern der Verkäufer nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass der Wagen bei starkem Regen undicht sein könnte. Es handelt sich um einen Mangel, sofern der Verkäufer nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass der Wagen bei starkem Regen undicht sein könnte. d Die Beurteilung erfordert einen Abgleich mit den üblichen Erwartungen an ein vergleichbares Fahrzeug, unter Berücksichtigung des Alters und der spezifischen Modellgeschichte. Die Beurteilung erfordert einen Abgleich mit den üblichen Erwartungen an ein vergleichbares Fahrzeug, unter Berücksichtigung des Alters und der spezifischen Modellgeschichte.