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Z macht teure Messebesuche auf den Bahamas zur Hälfte als berufliche Werbungskosten in der Steuererklärung geltend.
Erfüllen diese gemischt veranlassten Reisekosten grundsätzlich die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für einen Betriebsausgabenabzug nach dem Einkommensteuergesetz?