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Die einkommensteuerrechtliche Einordnung von Dauerverlusten gehört zum Standardrepertoire der Finanzgerichte und Prüfungsämter. Die Schwerpunkte liegen in der Abgrenzung von der Gewinnerzielungsabsicht zur steuerlich irrelevanten Liebhaberei sowie der steuerlichen Anerkennung von gemischt veranlassten Werbungskosten.

Aufgabe 1.1

Zahnarzt Z verrechnet die massiven Verluste seiner kleinen Segelyacht-Charterfirma direkt mit seinen Praxisgewinnen.

Liegt hier mangels nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht steuerrechtlich eine einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei anstelle eines regulären Gewerbebetriebs vor?
Aufgabe 1.2

Die einkommensteuerrechtliche Prüfung der Charterfirma erfordert eine detaillierte und strukturierte Totalgewinnprognose.

Muss Z anhand objektiver BFH-Indizien beweisen, dass er strukturelle Anpassungen im Geschäftsmodell vorgenommen hat, die eine künftige betriebliche Rentabilität überzeugend wahrscheinlich machen?
Aufgabe 1.3

Z betreibt die defizitäre Charterfirma primär als Hobby in seiner Freizeit.

Können anhaltende, extrem hohe Verluste aus einer persönlichen Neigungstätigkeit ohne strukturelle Gegenmaßnahmen jemals als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerlich wirksam berücksichtigt werden?
Bald verfügbar

Z macht teure Messebesuche auf den Bahamas zur Hälfte als berufliche Werbungskosten in der Steuererklärung geltend.

Erfüllen diese gemischt veranlassten Reisekosten grundsätzlich die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für einen Betriebsausgabenabzug nach dem Einkommensteuergesetz?
Bald verfügbar

Die kostspielige Reise diente zu 50 Prozent nachweislich dem privaten Strandurlaub.

Ist nach der wegweisenden Rechtsprechung des Großen Senats des BFH eine steuerliche Aufteilbarkeit dieser gemischt veranlassten Reisekosten nach objektiven Zeitanteilen rechtlich überhaupt zulässig?
Bald verfügbar

Eine klare zeitliche Trennung zwischen Beruf und privatem Urlaub liegt bei dieser Reise vor.

Muss das Finanzamt den beruflich veranlassten Teilbetrag für den Besuch der internationalen Bootsmesse steuerlich zwingend als abzugsfähige Betriebsausgabe einkommensmindernd anerkennen?
Bald verfügbar

Das Finanzamt hatte den Einkommensteuerbescheid für Z wegen ausstehender Totalgewinnprognose explizit vorläufig erlassen.

Hemmt ein derartiger Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO die vollumfängliche materielle Bestandskraft des erteilten Steuerbescheids in diesem spezifischen Prüfpunkt?
Bald verfügbar

Das Finanzamt ändert den vorläufigen Bescheid im Folgejahr massiv zuungunsten des Z.

War die Finanzbehörde verfahrensrechtlich legitimiert, diese weitreichende formelle Änderung nach Bekanntwerden belastbarer Erkenntnisse zur tatsächlichen Gewinnerzielungsabsicht rückwirkend durchzuführen?
Bald verfügbar

Die reguläre einmonatige Einspruchsfrist für den Einkommensteuerbescheid des Z ist bereits abgelaufen.

Zwingen die gesetzlichen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung die Behörde zur rückwirkenden Anpassung der Steuerlast, wenn sich die Ungewissheit der ursprünglichen Veranlagung abschließend geklärt hat?