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Die verfahrensrechtliche Überprüfung von Steuerbescheiden und finanzbehördlichen Maßnahmen stellt im bayerischen Assessorexamen eine massive Selektionsstufe dar. Andernorts oft nur ein Wahlfach, ist das Steuerrecht in Bayern ein unumgängliches Pflichtfach. Dies erfordert die rigorose, methodisch makellose Anwendung der Abgabenordnung (AO), des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sowie des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in enger Verzahnung mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht.

Die verdeckte Liebhaberei

Einkommensteuerrechtliche Einordnung von Verlusten. Schwerpunkte: Abgrenzung von Gewinnerzielungsabsicht und steuerlich irrelevanter Liebhaberei sowie die Anerkennung von Werbungskosten.

Der unberechtigte Vorsteuerabzug

Umsatzsteuerrecht mit Bezug zur Abgabenordnung. Schwerpunkte: Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei fehlerhaften Rechnungen, Geschäftsveräußerung im Ganzen und Haftungsbescheide.
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Die verpasste Einspruchsfrist

Verfahrensrechtliche Hürden der Abgabenordnung. Schwerpunkte: Bekanntgabefiktion von Steuerbescheiden, Fristberechnung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Aussetzung der Vollziehung.
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Die verunglückte Betriebsaufspaltung

Schwerpunkte: Voraussetzungen der sachlichen und personellen Verflechtung, gewerbliche Prägung und die steuerlichen Konsequenzen einer ungewollten Betriebsaufgabe.
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Der fehlerhafte Einkommensteuerbescheid

Schwerpunkte: Änderungsnormen der Abgabenordnung, Berichtigung von Schreibfehlern und die Abgrenzung zur neuen Tatsache nach § 173 AO.
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Die verdeckte Gewinnausschüttung

Schwerpunkte: Körperschaftsteuerrecht, Zuwendungen an Gesellschafter durch unangemessene Geschäftsführergehälter und die verfahrensrechtlichen Haftungsfolgen.