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Mietrecht trifft im Examen unausweichlich auf das formelle Zivilprozessrecht. Die juristischen Schwerpunkte umfassen die materielle Wirksamkeit der Kündigung, den mietrechtlichen Räumungsanspruch sowie die hohen prozessualen Hürden einer Räumungsklage und einer einstweiligen Verfügung.

Aufgabe 1.1

Vermieter V kündigt Mieter M fristgerecht wegen Eigenbedarfs für seine neu studierende Tochter.

Sind die materiellen Voraussetzungen für den dringend benötigten eigenen Wohnraum nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung im vorliegenden Fall rechtlich erfüllt?
Aufgabe 1.2

V besitzt im exakt selben Mehrfamilienhaus eine leerstehende, völlig gleichwertige Alternativwohnung.

Verletzt V durch das Nichtanbieten dieser freien Mietwohnung an M eine zwingende mietrechtliche Anbietpflicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben?
Aufgabe 1.3

V bot M die offensichtlich freie Alternativwohnung bewusst nicht zum Bezug an.

Führt diese erhebliche Pflichtverletzung zur sofortigen Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung oder löst sie lediglich Schadensersatzansprüche aus, die dem Räumungsbegehren dolo agit entgegengehalten werden?
Bald verfügbar

M weigert sich beharrlich auszuziehen, woraufhin V umgehend eine gerichtliche Räumungsklage einreicht.

Welches Gericht ist für diese klassische wohnraummietrechtliche Streitigkeit sachlich und örtlich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz prozessual ausschließlich zuständig?
Bald verfügbar

M beruft sich auf eine außergewöhnliche Härte, da seine Ehefrau eine schwere Risikoschwangerschaft hat.

Begründet diese massive gesundheitliche Komplikation nach der Sozialklausel des § 574 BGB zwingend eine befristete Fortsetzung des Mietverhältnisses durch das Gericht?
Bald verfügbar

Der Zivilprozess erfordert eine präzise und fehlerfreie Verteilung der Darlegungs- und Beweislast.

Welche prozessuale Partei muss die geltend gemachten Härtegründe bezüglich der Schwangerschaft vor dem zuständigen Amtsgericht detailliert beweisen und strukturiert darlegen?
Bald verfügbar

V möchte die physische Räumung der Wohnung noch vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens erzwingen.

Kann er sein Ziel durch den Erlass einer einstweiligen Räumungsverfügung nach der Zivilprozessordnung erfolgreich und rechtlich legal durchsetzen?
Bald verfügbar

Eine physische Wohnraumräumung per einstweiligem Rechtsschutz schafft unumkehrbare und harte Fakten.

Unter welchen extremen gesetzlichen Ausnahmefällen, wie etwa verbotener Eigenmacht oder Vandalismus, ist die verbotene Vorwegnahme der Hauptsache in Mietsachen prozessual überhaupt gestattet?
Bald verfügbar

V macht massive finanzielle Belastungen und drohende Obdachlosigkeit seiner Tochter als Begründung geltend.

Begründet dieser persönliche und rein pekuniäre Eigenbedarf einen ausreichenden Verfügungsgrund für die sofortige Vollstreckung einer drastischen einstweiligen Räumungsverfügung?