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Die verwaltungsrechtliche Fallbearbeitung im Rahmen hoheitlichen Handelns und polizeilicher Gefahrenabwehr nimmt im bayerischen Staatsexamen eine unangefochtene zentrale Rolle ein. Anstatt sich in der abstrakten Prüfung originärer Grundrechte zu verlieren, dominiert das restriktive und sicherheitspolitisch pointierte bayerische Polizei- und Sicherheitsrecht (PAG/LStVG). Dies zwingt den Bearbeiter zur methodisch präzisen Subsumtion landesspezifischer Eingriffsbefugnisse unter strikter Beachtung formeller verfassungsrechtlicher Vorgaben, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und spezifischer Richtervorbehalte.

Die Räumung des Klimacamps

Prüfung polizeilicher Standardmaßnahmen. Schwerpunkte: Rechtmäßigkeit von Platzverweisen, Ingewahrsamnahme, Durchsetzung durch unmittelbaren Zwang und Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Der unbequeme Gemeinderat

Kommunalrechtliche Streitigkeit um den Ausschluss eines Mitglieds aus der Sitzung. Schwerpunkte: Organstreitverfahren, Hausrecht des Bürgermeisters und kommunale Geschäftsordnungen.
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Die illegale Nutzungsänderung

Verzahnung von Bau- und Sicherheitsrecht. Schwerpunkte: Nutzungsuntersagung eines Schwarzbaus, Anordnung der sofortigen Vollziehung und Anträge nach § 80 V VwGO.
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Die präventive Ingewahrsamnahme

Schwerpunkte: Voraussetzungen des polizeilichen Gewahrsams, richterlicher Vorbehalt, Dauer der Freiheitsentziehung und prozessualer Rechtsschutz im Nachhinein.
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Der Streit um den Bürgerentscheid

Schwerpunkte: Zulässigkeit und materielle Prüfung eines Bürgerbegehrens auf kommunaler Ebene sowie die wehrfähige Position des Initiators.
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Die verweigerte Sondernutzungserlaubnis

Schwerpunkte: Straßen- und Wegerecht, Abgrenzung Gemeingebrauch zu Sondernutzung, Ermessensausübung bei Informationsständen und verwaltungsprozessuale Verpflichtungsklage.